Muslimas fühlen sich diskriminiert – Duisburg: Trampolinpark verwehrt Eintritt wegen Kopftuch

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Symbolbild

Immer wieder das gleiche Theater: Muslimas fühlen sich diskriminiert, weil ihnen der Eintritt wegen des Kopftuches in einem Fitnessstudio oder wie im jüngsten Fall im Trampolinpark in Duisburg verwehrt wird. Jeder Betreiber einer Sport- oder Spaßstätte legt die Hausordnung für die Bekleidung, die für alle Personen und Kopfbedeckungen gelten, fest, diese sollen vor allem der Sicherheit und Unversehrtheit der Mitglieder bzw. Besucher dienen. In gewissen Kreisen sollten sich diese Regeln eigentlich längst herumgesprochen haben, aber es geht wohl vielmehr darum, mit religiösen Animositäten die Toleranz einzufordern und Sonderrechte zu beanspruchen.

Derwesten.de berichtet:

In den Herbstferien wollten drei muslimische Schülerinnen den Trampolinpark „Superfly“ in Duisburg besuchen. Doch daraus wurde nichts. Die Mitarbeiter gewährten ihnen keinen Eintritt – wegen ihres Kopftuchs.

Die drei Mädchen – Aleyna, Ayse (beide 17) und Dilara (15) – fühlen sich diskriminiert. „Ich habe mich so ausgeschlossen gefühlt“, berichtet Ayse der WAZ. Obwohl eine junge Mitarbeiterin ihnen mehrfach versichert haben soll, dass es keine Diskriminierung sei.

Die Veranstalter wiesen laut Zeitung auf die Sicherheitsbestimmungen hin. In den Benutzungsregeln stehe ausdrücklich, dass „das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art verboten ist“ – ganz egal, ob Style-Gründe oder die Religion im Vordergrund stünden. Doch die Mädchen finden die Begründung lächerlich, sind sie doch schon bei „Tiger Jump“ in Oberhausen durch die Halle gesprungen.

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