Moslem-Strafrabatt: Tschetschene ermordet bestialisch Ehefrau – Verurteilt wegen Totschlags

539
Symbolbild

Unwissenheit schützt vor gerechter Strafe nicht, hat es mal geheißen, das stimmt wohl nicht für alle? Das Urteil am Landgericht Cottbus wegen „Ehrenmord“ dürften viele Bürger als skandalös betrachten sowie die nicht nachvollziehbare Begründung. Ein Tschetschene, noch nicht so lange in Deutschland, brachte seine Ehefrau auf bestialische Art und Weise um: Er sticht 19-mal auf sie ein, wirft sie aus dem Fenster, rennt hinterher und macht im Freien weiter, schnitt ihr die Kehle durch. Da der Tschetschene aus einem anderen Kulturkreis stammt und Moslem ist, allerdings nicht so helle ist und nie eine Schule besucht hat, also kein Abi, aber offenbar ihm sehr wohl das Grundrecht auf Asyl bekannt gewesen sein muss, liegt es auf der Hand, das ihm nicht bewusst war wie abartig tief angelegt sein Motiv war. Darauf muss man erstmal kommen. Der Richter verurteilte den Täter nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu 13 Jahren Haftstrafe. Zu dieser Urteilsbegründung flossen zahlreiche Faktoren ein:

[…] Die Begründung, warum die schreckliche Tat für ihn kein Mord war, regt viele auf. Der Richter verwies unter anderem auf den kulturellen und religiösen Hintergrund des Mannes.

Der 32-Jährige habe nicht unbedingt erfassen können, dass seine Tat in Deutschland als besonders verachtenswert eingestuft wird – anders als vermutlich in seinem Heimatland Tschetschenien. Das wäre der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge aber notwendig, damit die Mordmerkmale erfüllt sind und jemand wegen Mordes verurteilt werden kann. Daran musste sich der Richter orientieren – für eine abweichende Rechtsprechung hätte es eine sehr gute Begründung gebraucht.

In die Bewertung des Richters floss nicht nur der Faktor des kulturellen Hintergrunds ein. Er berücksichtigte einem Gerichtssprecher zufolge auch, dass das tschetschenische Paar erst wenige Monate in Deutschland gewesen war: So sei kaum festzustellen, ob der Täter tiefere Einblicke in deutsche Moralvorstellungen gewinnen konnte.
Auch ein Faktor: Der Täter hat nie eine Schule besucht, wahrscheinlich kann er nicht richtig schreiben und lesen. Das hat es ihm vermutlich erschwert, sich von den – für uns kaum nachvollziehbaren – Ehrvorstellungen seines Heimatlandes Tschetschenien zu lösen. […] Weiterlesen auf Focus Online
0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments