Mitfahrzentralen werden immer wieder zum Schleusen missbraucht

214

Schleuser nutzen zunehmend Online-Mitfahrzentralen für kriminelle Zwecke, um Menschen unter Umgehung der gesetzlichen Einreisebestimmungen über Binnengrenzen von Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, zu befördern. Dazu nehmen sie über Online-Mitfahrzentralen Kontakt zu Anbietern von Mitfahrgelegenheiten auf und vermitteln zu schleusende Personen als Mitfahrer. Die Mitfahrer geben sie oftmals als Freunde oder Bekannte aus.

Die geschleusten Personen müssen für die „Dienstleistungen“ der Schleuser hohe Geldbeträge entrichten. Nicht selten verschulden sie sich dafür, was zu einer jahrelangen Abhängigkeit von der gewerblich handelnden Schleuserorganisation führen kann. Der Fahrer, der eigentlich nur einen Reisenden mit von A nach B befördern will, bekommt über die Mitfahrzentrale einen vereinbarten geringen Geldbetrag.

Die Bundespolizei in Weil am Rhein warnt vor den Folgen im unvorsichtigen Umgang mit Mitfahrzentralen. In den letzten Tagen traten mehrere Fälle auf, die dann auch für den Fahrer beim Grenzübertritt zum Problem wurden. Die über die Mitfahrzentrale vermittelten Mitreisenden hatten alle keine Reisedokumente dabei und reisten somit illegal ins Bundesgebiet ein. Die jeweiligen Fahrer gerieten daher schnell in den Verdacht einer Einschleusung.

Für die Fahrer selbst ist es schwierig zu erkennen, wer Flüchtling ist oder wen man bedenkenlos mitnehmen darf. Autofahrer sollten sich Mitreisende bei grenzüberschreitenden Reisen vor Fahrtantritt genauer anschauen und auch das Lichtbild im Reisepass bzw. Personalausweis mit der zu befördernden Person abgleichen. Erhärtet sich der Verdacht, dass es sich bei der Fahrt um eine Schleusung handeln könnte, sollte man von der Beförderung Abstand nehmen.

Folgt Politikstube auch auf: Telegram