Migration übers Mittelmeer nimmt ab – Migration nach Deutschland aber nicht

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Symbolbild

Die „Weiterflucht“ aus sicheren europäischen Ländern nach Deutschland geht unvermindert weiter. Eigentlich besagt die Dublin-Verordnung, dass dort Asyl beantragt werden muss, wo der Asylsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat, das ist aber gewiss nicht die deutsche Grenze. Jeden Monat reist eine deutsche Kleinstadt offiziell ein,  nach wie vor sorgen die deutschen Sozialsysteme und Merkels „humanitärer Imperativ“ für eine Sogwirkung und wandernde „Schutzsuchende“ fühlen sich geradezu eingeladen, das Angebot Vollversorgung unter dem Deckmantel „Asyl“ zu nutzen.

Die Sekundärmigration nach Deutschland wird nicht abebben, eine EU-Lösung wird es auch weiterhin nicht geben. Der Asylartikel 16 GG hat mittlerweile seinen ursprünglichen Sinn vollkommen verloren – oder anders ausgedrückt, er wurde völlig sinnbefreit.

Die Welt berichtet:

Der Rückgang der irregulären Migration über das Mittelmeer schlägt sich immer noch nicht auf die Asyllage in Deutschland nieder. Im Oktober wurden 14.824 Asylanträge gestellt, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Damit stagniert seit zweieinhalb Jahren der monatliche Zuzug von Schutzsuchenden zwischen jeweils 11.000 und 17.000.

Weil die Anträge von August (15.122) auf September (12.976) zurückgegangen waren, sahen einige Beobachter Indizien für eine mögliche Trendwende. Die ist wegen des Wiederanstiegs im Oktober aber nicht eingetreten. Der Grund dafür ist die anhaltend starke „Sekundärmigration“: die Weiterwanderung von Migranten, die schon in einem anderen EU-Staat gelebt haben, dann aber nach Deutschland reisen, um hier einen (weiteren) Asylantrag zu stellen. Weiterlesen

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