Messerstecher Abdullah A. (17): „In meiner Kultur darf man töten“

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Beim Prozess gegen den minderjährigen Messerstecher Abdullah A. (17) gestern in Hannover ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, berichtet BILD. Dem Syrer wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Ende März hatte er auf eine 24-Jährige eingestochen. Die 10-Zentimeter-Klinge brach ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Vivien lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt.

Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.

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