Merkels Richter: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Ausgangssperren ab

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Das war nicht anders zu erwarten: Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren, also die abschließende Entscheidung wird womöglich erst nach dem 30. Juni fallen, also bis dahin, wenn die Ausgangssperren eventuell wieder auslaufen, zumindest nach derzeitigem Stand. So kann man sich auch vor einer Entscheidung drücken und auf Zeit spielen.

[…] Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der „Corona-Notbremse“ abgelehnt. „Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21). […] Mehr auf Welt.de (Artikel im Archiv)

Die Abweisung der Eilanträge traf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz des Präsidenten Stephan Harbarth, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter und CDU-Fraktionsvize, ein Schützling von Merkel und als treuer Gefolgsmann positioniert, ein Richter den Merkel wohl durchgedrückt hat, trotz heftiger Kritik über die Wählbarkeit von Harbarth.

Stephan Harbarth sprach sich nicht nur für die Unterzeichnung des umstrittenen UN-Migrationspakts aus, auch der Vorwurf stand im Raum, er habe in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen, durch Annahme von Zahlungen ohne Gegenleistung. Letzteres hat für Merkel keine Rolle gespielt, Harbarth ist bestens prädestiniert für den Posten als Bundesrichter, schließlich hat er das korrekte Parteibuch.

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