„Merkels Entscheidung 2015 war Rechtsbruch“ – Ex-Bundesrichter rechnet mit Asyl- und Flüchtlingspolitik ab

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Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, rechnet in seinem Buch „Die Warnung“ mit der deutschen Asyl- und Flüchtlingspolitik ab, beklagt die „Kapitulation des Rechtsstaats“, stuft Merkels Grenz-Entscheidung 2015 als „Rechtsbruch“ ein und fordert ein radikales Umdenken. Hoffentlich braucht Herr Papier kein schnelles Pferd?

Die Bundeskanzlerin wird diese Aussagen von Hans-Jürgen Papier sicher anders bewerten und ihre Entscheidung vom September 2015 verteidigen, so erklärte Angela Merkel z.B. im September 2017: „Wenn ich mir die Alternativen vorstelle, zum Beispiel Wasserwerfer an deutschen Grenzen einzusetzen, dann komme ich zu der Überzeugung, dass es schwer war, aber dass es unter dem Strich immer noch die beste und unserem Kompass entsprechende Antwort war, so zu handeln, wie wir gehandelt haben“.

Der Rechtsbruch ist schon lange bekannt, aber wo kein Kläger, da kein Richter, aber wo eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft über einleitendes Strafverfahren und Anklage entscheidet, und so geht die humanitäre Ausnahme bis heute weiter, die Deutschland unerbittlich verändert.

Angela Merkel wird gewiss in die Geschichtsbücher eingehen, bestimmt auch mit dieser Aussage: „Ist mir egal, ob ich schuld am Zustrom der Flüchtlinge bin. Nun sind sie halt da.“ Und auch Wolfgang Schäubles spitze Bemerkung vom „Skifahrer, der Ausversehen eine Lawine auslöst“ könnte ein Eintrag werden.

[…] Richter außer Dienst. In seinem Ende 2019 erschienenen Buch „Die Warnung – Wie der Deutliche Kritik an Merkels Entscheidung übt Hans-Jürgen Papier, Deutschlands höchster Rechtsstaat ausgehöhlte wird“ analysiert Hans-Jürgen Papier unter anderem die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik. Dabei zieht er ein erschreckendes Fazit.

Er greift Merkel direkt an. Ihre Entscheidung vom 5. September 2015, Flüchtlingen die Einreise ohne weitere Grenzkontrollen zu ermöglichen, sei illegal gewesen: „Das war ein Rechtsbruch“, so Papier.

Menschen, die aus sicheren Drittstaaten kommen, hätten „keinen Anspruch auf Klärung, ob sie in Deutschland asylberechtigt sind, und können deshalb auch nicht nur vorläufig in Deutschland bleiben“, führt Professor Papier aus. „Sie können – und müssen – also an der Grenze zurückgewiesen werden.“ Das sei „klare und eindeutige“ Rechtsgrundlage. […] Mehr Informationen auf Focus Online

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