Merkelland 2018: Bundespolizei fasst Georgier mit 45 Identitäten

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In den Morgenstunden des 03.07.2018 konnten die Beamten der Bundespolizei Dresden einen dicken Fahndungserfolg für sich verzeichnen.

Gegen 08:35 Uhr kontrollierten die zur Fahndungskontrolle eingesetzten Beamten den Reisezug EC 178 von Bad Schandau nach Dresden fahrend. Nach Identitätsprüfung eines Georgiers und seines georgischen Reisepasses stellten die Beamten fest, dass dieser Reisende den polizeilichen Gewahrsam nicht umgehen kann. Er wurde von der Ausländerbehörde in Essen gesucht und war zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Festnahme des 51-Jährigen, durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden, beendete frühzeitig seine Reise in das Landesinnere.

Nach weiteren Recherchen konnte festgestellt werden, dass der Georgier einen zweiten Reisepass unter anderem Namen bei sich führte. Nach eingehender Überprüfung wurden nun weitere 43 Personalien von ihm bekannt. Mit den falschen Personalangaben beging der Georgier in den vergangenen Jahren die verschiedensten Straftaten, wie z. Bsp. Wohnungseinbrüche und Diebstähle. Bis zu 12mal wurde er im Zeitraum von 1997 bis 2018 wegen diverser Eigentumsdelikte erkennungsdienstlich behandelt und bereits 4mal aus Deutschland abgeschoben. Ein Asylfolgeverfahren lehnten die Ausländerbehörden letztmalig im April 2018 für ihn ab. Die 5 Jahre gültige Einreisesperre für das Schengen Gebiet missachtete der georgische Staatsangehörige. Er reiste wieder, für eine Asylantragstellung, in das Schengen Gebiet ein.

Die Beamten der Bundespolizei Dresden traten nun an die zuständige Staatsanwaltschaft Pirna heran und beantragten die Untersuchungshaft in der JVA Dresden.

Für die Haftrichtervorführung verbrachten die Polizeibeamten den Georgier zum Amtsgericht nach Pirna. Als dem georgischen Staatsangehörigen dieses mitgeteilt wurde und er den Weg zum Richter beschreiten musste, fing er an die Beamten lautstark zu beleidigen.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Pirna urteilte und entschied eine Untersuchungshaft bis zur Durchführung des Gerichtsverfahrens, denn der Georgier muss sich nun wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen Beleidigung verantworten.

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