Merkel zur Flüchtlingskrise 2015: Art. 1 GG gilt ja nicht nur für Deutsche

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Die frühere Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hat ihre umstrittene offene Haltung zu Beginn der Flüchtlingskrise 2015 mit der Achtung vor der Menschenwürde begründet. „Unser Artikel 1 des Grundgesetzes heißt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt ja nicht nur für Deutsche“, sagt die 67-Jährige in der Doku „Angela Merkel – Im Lauf der Zeit“ des Dokumentarfilmers Torsten Körner, die am Dienstagabend bei Arte ausgestrahlt wurde.

„Ich weiß nicht, ob der Artikel 1 des Grundgesetzes Gefühlsduselei ist. Das lehne ich ab“, betont Merkel. Vielmehr sei der Artikel „aus einer tiefen Erfahrung geboren und hat etwas mit unserem gesamten Menschenbild zu tun“. Merkel äußert sich verwundert, „dass das immer wieder so infrage gestellt wird“.

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Politikstube: Soso, das Grundgesetz gilt nun auch für „Flüchtlinge“, die quer durch Europa reisten bzw. reisen und den deutschen Boden noch nicht betreten haben. Nun gut, das Grundgesetz ist teils auch schwammig (durch die Alliierten) ausgearbeitet worden, man könnte auch „Das Deutsche Volk“ durch „Alle Weltbürger“ ersetzen, würde auch ganz im Sinne der Grünen sein.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Hierzu ein interessantes Interview mit Dr. Matthes Haug (Autor des Buches „Das Deutsche Reich 1871 bis heute), nachfolgend Auszug:

Aber das Grundgesetz wurde doch damals vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und verabschiedet?

Was der Öffentlichkeit erzählt wird und wie der Sachverhalt wirklich war, sind zwei paar Stiefel. Mein Vater war damals in einer Studentenverbindung. Carlo Schmid, einer der sogenannten Gründerväter des Grundgesetzes, war einer der „alten Herren“ dieser Verbindung. Bei Festen, so mein Vater, hat er sich manchmal nach Erreichen eines gewissen lockeren Pegels über Internas und wie die Dinge tatsächlich abliefen, ausgelassen. So sagte er zu den Studenten: „Wisst ihr, wir durften damals noch Punkt und Komma am Grundgesetz setzen. Der Rest war vorgegeben.“

Es gab 139 Genehmigungsschreiben des Parlamentarischen Rates mit Abänderungswünschen an beispielsweise die Briten, bevor man sich auf die erste Version des GG einigen konnte bzw. diese dann abgesegnet wurde.

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