Merkel nimmt Seehofer wieder an die Leine: Gesetzentwurf zum Familiennachzug wird abgeändert

3301

Im Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer soll der Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge möglichst nicht die deutschen Sozialsysteme belasten.  Der Entwurf sieht vor, dass künftig höchstens 1.000 Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. Bei der Auswahl der Nachzügler soll auch die finanzielle Lage ihrer bereits in Deutschland lebenden Verwandten eine Rolle spielen.

SPD und Flüchtlingsorganisationen hatten den Entwurf aus dem Innenministerium heftig kritisiert, die wollen möglichst viel Zuwanderung, wobei die negativen Folgen komplett ausgeblendet, wie z.B. steigende Kosten oder Abneigung gegen die aufnehmende Gesellschaft, und ein „Familienzusammenführung“ ins Sozialsystem fördert keinesfalls die Leistungsbereitschaft und Integration.

Nun steht der Gesetzesentwurf auf der Kippe bzw. soll abgeändert werden, der Versuch das Ruder in die andere Richtung zu lenken scheint offenbar gescheitert zu sein, wieder einmal hängt Seehofer an Merkels Leine und noch vor der bayerischen Landtagswahl als zahnloser Bettvorleger gelandet.

[…] Der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erarbeitete Gesetzentwurf für die Neuregelung des Familiennachzugs wird noch einmal verändert. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) sagte dem „Tagesspiegel“, die Vorlage befinde sich in der internen Abstimmung der Regierung. „Damit stehen die Kriterien noch nicht fest.“ Am letztendlichen Modell, für wen und unter welchen Bedingungen der Familiennachzug gewährt wird, werde derzeit gearbeitet.

Der Entwurf werde allerdings von der Bundesregierung „nur dann verabschiedet, wenn im Kabinett Einigkeit darüber herrscht“. Deshalb werden wir über alle möglichen Kriterien des Familiennachzugs offen sprechen.“ Auch auf mehrfache Nachfrage verweigerte es Braun, sich inhaltlich näher festzulegen.

Der Entwurf wurde in der SPD heftig kritisiert. Flüchtlingsorganisationen hatten moniert, die Kriterien für den Nachzug der Angehörigen von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz seien zu streng ausgelegt. Auch bei der Union hieß es, dem Aspekt der Integrationsleistungen müsse in dem Gesetz stärker Rechnung getragen werden. […] Quelle: Die Welt.de/15.4.2018

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments