Auch muslimische Schülerinnen müssen grundsätzlich am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen. Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter. Den Eltern waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum Grundschul-Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken.
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