Medienanwalt: ARD-Beitragsservice belügt Gebührenzahler!

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AfD-Fraktion NRW: Dem Beitragsservice das Abkassieren erschweren? Das geht! Etwa, indem man das Lastschriftverfahren kündigt und auf Bargeldzahlungen besteht. Genau das tun nach dem „Umweltsau“-Eklat immer mehr Bürger.

Ihnen erwidert der WDR, eine Barzahlung sei nicht rechtens. „Frechheit“, meint ein Medienanwalt: Der „Beitragszahler wird praktisch belogen“.

Auf den Webseiten des Beitragsservices heißt es: „Der schnellste und bequemste Weg den Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren.“ Kein Wunder:

Schnell und bequem – an solche Ablaufe haben sich die Eintreiber der jährlich acht Milliarden Euro Rundfunkgebühren über Jahrzehnte gewöhnt. Aber ist eine Zahlung per Überweisung eigentlich die einzige Wahl?

Nein, sagt der Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Auch Bargeldzahlungen seien legal. Vom „Umweltsau“-Skandal empörte Bürger, die dies beantragt hatten, erhielten nun eine Antwort aus Köln.

In höflichem Behördendeutsch weist der Beitragsservice sie darauf hin, dass eine Barzahlung „ausdrücklich ausgeschlossen“ sei. Dies will er mit Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag und ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts (OBV) aus 2017 belegen. Steinhöfel aber hält dagegen:

Vorrang vor dem Rundfunkstaatsvertrag habe das Bundesbankgesetz. Und darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Die OBV-Entscheidung von 2017 aufhebend, erkannte das höhere Bundesverwaltungsgericht Kassel dies im März 2019 an. Die Richter machen deutlich:

Die im Bundesbankgesetz „geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags“. Und:

„Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar.” Das richterliche Fazit:

Nach deutschem Recht müsse der WDR Barzahlungen akzeptieren. Das letzte Wort habe jedoch (wie so oft) der Europäische Gerichtshof.

Steinhöfels Urteil über den Beitragsservice steht indes längst fest: Dessen Schreiben an Barzahler sei „dreist, irreführend und impertinent“ – die Verfasser verzapften „Rechtsunsinn“.

„Es wäre fair gewesen, die Zwangszahler auf die vielschichtige rechtliche Situation hinzuweisen“, meint der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, Sven W. Tritschler. „Eine Barzahlung erscheint schließlich keineswegs ‚ausdrücklich ausgeschlossen‘. Aber was ist bei diesem Rundfunksystem schon fair?“

➡️ zur Einschätzung von Joachim Steinhöfel: https://bit.ly/37bOvwT
➡️ zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: https://bit.ly/2Ry9DXE

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