Mazyek: „Halal-Würstchen sind Teil deutscher Leitkultur“

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Aiman Mazyek ist in den Medien präsent wie kaum ein anderer Verbandsvertreter, obwohl er „zahlenmäßig den kleinsten Verband“ vertritt, nennt man sich „Zentralrat der Muslime“. Mazyek steht gern im Rampenlicht, denn was ein Selbstdarsteller am wenigsten mag, ist in die Vergessenheit zu geraten. Er ist immer dabei, ob auf Großveranstaltungen, in Politik-Talkshows oder wie am gestrigen Montag in der evangelischen Stadtkirche nahe Nürnberg bei einer Feier zum Reformationstag, wo der Obermoslem eine Rede hielt. Nach übliches Blabla, die Aufarbeitung um den Skandal „Islamschweinerei am Reformationstag“, Rücktritt des dritten Bürgermeisters von Altdorf gefordert, Entschuldigung angenommen, erklärt Mazyek die deutsche Leitkultur:

[…] „Und natürlich gibt es so etwas wie eine deutsche Leitkultur“, sagte Aiman Mazyek. Er denke dabei an die Werte des Grundgesetzes, an Kant, Goethe und Schiller, an das Wirtschaftswunder, das ohne die Türken nicht zustande gekommen wäre, und auch an die Lehren aus der Schoah. „Dies alles gehört für mich zur Leitkultur. Und von mir aus auch Halal-Würstchen und Oktoberfest“, meinte Mazyek. […]

Bisher ging man davon aus, dass Schweinebraten, Schnitzel, Rot- und Sauerkraut, Curry-Wurst, Kartoffeln und Bier die deutsche Leitkultur ausmachen. Aber wie kommt Mazyek nur darauf, ein Halal-Produkt, das den Weg in die Regale der Supermärkte schaffte, zur deutschen Leitkultur gehört?

Und dann wieder die Anmaßung:  Das Wirtschaftswunder, das ohne die Türken nicht zustande gekommen wäre! Bereits 1959 war Deutschland die zweitgrößte Industrienation der Welt nach den USA. Das Wirtschaftswunder war vollendet. Im Jahr 1960 übte die Türkei auf das deutsche Außenministerium den Druck für ein Anwerbeabkommen aus, das von einer Wirtschafts- und politischen Krise in die nächste schlitterte. Unterstützt von den USA wegen geostrategischer Interessen, wurde im Jahr 1961 das von der Türkei gewünschte Anwerbeabkommen unterzeichnet. Es wird vertraglich festgeschrieben, dass jeder türkische Arbeitnehmer maximal zwei Jahre in Deutschland arbeiten kann und dann zurückkehren muss (Rotation). Es wird vereinbart, nur Menschen aus dem europäischen Teil der Türkei aufzunehmen, ferner wird – in Abweichung zu den Anwerbeabkommen mit europäischen Ländern der Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung in Deutschland vertraglich ausgeschlossen. Im Jahr 1967 proklamierten führende Vertreter der deutschen Wirtschaft: Es gibt keinen wirtschaftlichen Nutzen durch Gastarbeiter. 1973 verhängt der Deutsche Bundestag den „totalen Anwerbestopp“. – Ja, so ist es halt mit Mythen, man muss sie nur ausreichend wiederholen, dann glaubt man auch daran.

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