Hagen – Arnsberg – Schwerte: Erst wurde ein 47-jähriger Bundespolizist als Rassist betitelt, später wurde ihm durch einen Kniestoß der Mittelhandknochen gebrochen. Der Grund der Eskalation war dabei nur eine „simple“ Personalienfeststellung.
Am Sonntag (17. Juni) befand sich der Bundespolizist uniformiert auf dem Weg zum Dienst nach Hagen. Im Zug hatte er einen 19-jährigen Mann wiedererkannt. Dieser hatte am 13. Juni einen Zug ohne Fahrausweis genutzt und war durch das Bahnpersonal dabei „erwischt“ worden. Ebenfalls im Zug befand sich damals der 47-jährige Bundespolizist, der diesmal auf dem Weg vom Dienst nach Hause war. Dieser wurde daraufhin durch den Bahnmitarbeiter um Hilfe gebeten.
Noch bevor der 19-jährige Mauretanier überprüft werden konnte, spuckte er dem Bundespolizisten vor die Füße, beleidigte diesen als Rassisten und flüchtete beim Halt in Schwerte unerkannt aus dem Zug.
Zur Verfolgung der Straftaten, sprach der Bundespolizist den 19-Jährigen am Samstagabend gegen 19:00 Uhr an und verließ zusammen mit dem Mann im Hagener Hauptbahnhof den Zug. Bereits im Bahnhof warf der Mann sein Gepäck auf den Boden und betitelte den 47-Jährigen lautstark als Rassisten. Als der vermutlich erhoffte Solidarisierungseffekt anderer Reisender ausblieb und ein weiterer Bundespolizist zur Verstärkung eintraf, begab sich der „Schwarzfahrer“ freiwillig mit zur Wache am Hagener Hauptbahnhof.
Dort wurden seine Fingerabdrücke genommen. Zudem konnte ermittelt werden, dass er am angegebene Wohnsitz, in Arnsberg, nicht mehr gemeldet war.
Als der mauretanische Staatsangehörige später die Wache verlassen durfte, griff er einen Beamten mit Faustschläge an. Bei der anschließenden Abwehr und erneuten Festnahme, brach er, mit einem Kniestoß den Mittelhandknochen des 47-Jährigen Bundespolizeien, als dieser den Stoß mit seiner Hand abwehrte. Daraufhin kam er zurück in die Gewahrsamszelle.
Gegen den erst im März aus der Haft entlassenen 19-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Beförderungserschleichung, Körperverletzung und Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein.