Maulkorbpflicht in Düsseldorf – Maskenverweigerern drohen bis zu 25.000 Euro Strafe

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Symbolbild

Der Irrsinn kennt keine Grenzen: Ab heute gilt nahezu im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf eine Maskenpflicht, wer den 0815 Alltagslappen, der kaum als Mund-Nasen-Schutz gegen Viren geeignet ist, nicht „verordnet“ trägt, dem droht eine Strafe von bis zu 25.000 Euro.

Nur mit drastischen Strafen kann man gegen den Ungehorsam vorgehen und den Gehorsam einfordern? Mit einer menschenverachtenden Politik will man den Bürgern das Atmen an der „frischen Luft“ erschweren und die Sauerstoffsättigung im Blut verringern, die Nebenwirkungen scheinen nebensächlich zu sein? Geht es tatsächlich primär um die Gesundheit der Menschen, oder dient das Corona-Theater für die politisch Verantwortlichen nur dazu, wie weit man es mit dem Volksgehorsam und den Abbau der Demokratie treiben kann?

Für die Corona-Angsthasen mit ihren beliebigen Stofffetzen wird diese Strafmaßnahme begrüßenswert sein, für die Aufgewachten und Maskengegner nur eine weitere Schikane und weiterer sinnloser Aktionismus.

Rheinische Post:

In Düsseldorf gilt wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen ab Mittwoch nahezu im gesamten Stadtgebiet eine Maskenpflicht. Dies hat die Stadtverwaltung am Dienstagabend bekanntgegeben. Ausnahmen gelten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünanlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Rad- und Autofahrer sind ausgenommen.

Hintergrund ist, dass die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Düsseldorf massiv gestiegen ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat die Grenze von 200 überschritten. Der Wert gibt die Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an und gilt als wichtigster Indikator für die Ausbreitung des Virus.

Wer gegen die neue Maskenpflicht in Düsseldorf verstößt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Das geht aus der Allgemeinverfügung vor, die Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Dienstagabend veröffentlicht hat. Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz heißt es in der Verfügung, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung „mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden“ könne. In NRW kostet es bisher 150 Euro, wenn man zum Beispiel im Bus keine Mund-Nasen-Abdeckung trägt.

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