Begründung im Prozess von Martin Sellner gegen YouTube: die Sichtweise, dass Einwanderung und die damit einhergehende „Diversität“ nicht bereichere, sondern schade, kann nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung beanspruchen.
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Begründung im Prozess von Martin Sellner gegen YouTube: die Sichtweise, dass Einwanderung und die damit einhergehende „Diversität“ nicht bereichere, sondern schade, kann nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung beanspruchen.