Ich habe mit dem Staats- und Verfassungsrechtler Professor Ulrich Vosgerau in Berlin über das rasch wachsende Parlament und über die Briefwahl (ab Minute 5:45) gesprochen, die bei den letzten Wahlen bereits die Hälfte bis zwei Drittel aller Stimmen erreicht hat. „Die Briefwahl muss eine Ausnahme bleiben“, fordert Prof. Vosgerau, weil bei hohem Briefwahlanteil die Öffentlichkeit der Wahl, die Geheimhaltung der Wahl und die Freiheit der Wahl nicht mehr garantiert seien. Zudem seien zahlreiche illegale Eingriffe bereits vor der eigentlichen Auszählung der Briefwahlstimmen vorstellbar. Ulrich Vosgerau zählt in diesem Gespräch bedenklich viele Manipulationsmöglichkeiten auf. Die Bedenken der Menschen gegenüber der Briefwahl und ihrer Rechtmäßigkeit „sind berechtigt“, sagt er und wagt sogar die These: „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Wahlgangs (der Bundestagswahl) sind gerechtfertigt.“ Der Staatsrechtler erwartet, dass das Thema Briefwahl schon bald zu Klagen in Karlsruhe führen wird
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