Lockdown ohne wissenschaftlichen Beweis

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Immer mehr Medien aus dem Mainstream erkennen, dass wir seit einem Jahr Grundrechtsbeschränkungen ohne wissenschaftliche Begründung haben.

Aktuell lässt Gunnar Schupelius in der BZ seinem Ärger freien Lauf:

„CDU und SPD wollen im Bundestag per Gesetz den Zustand einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auf unbestimmte Zeit erklären (Drucksache 19/26545). Die Ministerpräsidenten wären dann ermächtigt, den Lockdown zu verlängern oder immer wieder neu zu verhängen.

Eine wissenschaftliche Begründung dafür liefern CDU und SPD nicht. Im Gesetz ist lediglich festgeschrieben, dass die „Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.“ bis zum 31. Dezember eine Untersuchung („Evaluation“) erarbeiten soll, ob noch eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bestehe. Diese Untersuchung soll dem Bundestag bis zum 31. März 2022 vorgelegt werden.

Warum erst so spät? Das wird im Gesetzesentwurf nicht erklärt.““

Die Politiker schaffen sich ihre eigene Machtbasis selbst. Die Gerichte, allen voran der 10. Senat des Verwaltubgsgerichtshofs Bayern, decken dieses Tun.

Der 10. Senat meint allen Ernstes, dass es auf die Gefährlichkeit einer Krankheit nicht ankäme. Es sei völlig egal, ob das Gesundheitssystem überlastet sei oder eine Übersterblichkeit bestünde, grundrechtsbeschränkende Maßnahmen seien dennoch möglich.

Wenn das die gerichtliche Kontrolle durch Gerichte ist, brauchen wir uns nicht wundern, dass es Maskenpflicht, Schulschließungen, Demonstrationsverbote, Geschäftsschließungen usw. gibt und niemand etwas dagegen unternimmt.

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