Lehrer haften für Schäden, die sie den Kindern antun

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Ehemaliger Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: Lehrer haften persönlich für alle Schäden, die sie den Kindern momentan antun und können jetzt schon über Feststellungsklagen belangt werden: „Sie sind nicht aus dem Schneider, wenn sie sagen, das ist von oben angeordnet“.

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