Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. August 2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2018 den 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamad A. im Landkreis Calw (Baden-Württemberg) durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6a KrWaffKontrG) zu haben.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Hamad A. schloss sich spätestens im Februar 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ (JaN) an. Zunächst war er als Sprengstoffexperte mit der Herstellung von Sprengsätzen beschäftigt. Nach der Einnahme der Stadt Tabka/Syrien durch die JaN und andere Gruppierungen am 10. Februar 2013 wurde der Beschuldigte von der Organisation zum Leiter des Scharia-Gremiums in Tabka ernannt und bestimmte so die Polizei- und Justizaufgaben in der Region Tabka. Im Folgenden kämpfte Hamad A. auch auf Seiten der JaN gegen die Regierungstruppen des syrischen Machthabers Assad, wobei er ein Schnellfeuergewehr „Kalaschnikow“ mit sich führte. Im November 2013 war er an der Eroberung des zweitgrößten Munitionsdepots des syrischen Regimes in der Nähe der Kleinstadt Mahin beteiligt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.