Landesverrat: Ehepaar soll Informationen der Bundeswehr an den Iran weitergegeben haben

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In Koblenz beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen Angestellten der Bundeswehr und dessen Ehefrau. Dem „Deutsch-Afghanen“ wird vorgeworfen, Staatsgeheimnisse an den Iran verraten zu haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. Die Ehefrau ist wegen Beihilfe angeklagt.

Abdul S., „Deutsch-Afghane“, war als Zivilangestellter als Übersetzer sowie Berater in Sachen Afghanistan bei der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun tätig. Ihm wird Landesverrat in 18 Fällen vorgeworfen. Seine Frau Asiea S. ist wegen Beihilfe angeklagt. Abdul S. habe militärische Staatsgeheimnisse an den iranischen Nachrichtendienst übermittelt.

Landesverrat ist in Paragraf 94 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Eine Person begeht dann Landesverrat, wenn er oder sie „ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlands herbeiführt.“

Der Verfassungsschutz beobachtet die Aktivitäten des iranischen Nachrichtendienstes in Deutschland und sieht als erwiesen an, dass dieser Kritiker der iranischen Regierung beobachtet und oppositionelle Gruppen zersetze. Besonders bei Anti-Iran-Demonstrationen mischten sich Vertreter des iranischen Nachrichtendienstes unter die Protestierenden.

Die an diesem Montag beginnende Verhandlung beim Oberlandesgericht Koblenz vor dem Staatsschutzsenat findet unter Geheimhaltung statt. Die Öffentlichkeit wird ganz oder von Teilen des Prozesses ausgeschlossen. Bis zum 31. März wird verhandelt. Im Januar vergangenen Jahres wurde Abdul S. festgenommen. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Bislang soll er keine Stellung genommen haben.

Die Strafe bei einer Verurteilung wegen Landesverrates beträgt mindestens ein Jahr Haft. In besonders schweren Fällen kann ein lebenslanger Freiheitsentzug verhängt werden.

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