Kuschelurteil: Gewalttäter von Köthen nur zu lächerlichen Haftstrafen verurteilt

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Die beiden Täter aus Afghanistan

Rund acht Monate nach dem Tod des Köthener Markus B. hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge müssen beide Angeklagte ins Gefängnis, der 17 Jahre alte Afghane wurde zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten, sein 19 Jahre alter Landsmann wurde zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Ein Mensch – ein Deutscher wurde gewaltsam aus dem Leben gerissen, erstaunlich gering das Strafmaß, war halt kein Mord, kein Totschlag, nur Körperverletzung mit Todesfolge – letztendlich war es der Herzfehler. Diese milden Urteile sind bitter für die Familienangehörigen, die ihre Reaktion im Gerichtssaal freien Lauf ließen.

Focus Online berichtet:

Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verhängte gegen den 17 Jahre alten Angeklagten am Freitag eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Sein 19 Jahre alter afghanischer Landsmann wurde zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Seine Familie reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt das Urteil.
Mit Blick auf Erkenntnisse im Prozess stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte Freispruch von diesem Vorwurf.
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