Kopftücher gehören nicht in Erziehungsstätten

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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland:

„Das Urteil, Kopftücher in Kindertagesstätten zuzulassen, ist eine fundamentale Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol und es steht darüber hinaus für Unterdrückung und Minderwertigkeit der Frau. Es steht damit diametral zu den Werten unserer christlich-abendländischen Kultur.

Es darf nicht sein und es widerstrebt mir ganz persönlich, dass sich unsere Kinder dank dieses Urteils nun von klein auf an dieses fremde und rückständige Symbol gewöhnen werden und es womöglich in Folge dessen irgendwann als normal empfinden. Kopftücher als Form der Verschleierung gehören genauso wenig wie der Islam an sich zu Deutschland.

Es ist ein Unding, dass man mancherorts kritischer mit christlichen als mit islamischen Symbolen ins Gericht geht. Ich fordere die Politiker, aber vor allem die beiden großen Kirchen auf, gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen. Bedford-Strohm und Marx haben lange genug wohlwollend zugesehen wie Christen in Deutschland immer weiter vernachlässigt und zurückgedrängt werden. Es ist an der Zeit, das zu ändern und endlich etwas für die Anhänger des Christentums zu tun.“

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