Klatsche für Brüssel: Polens Verfassungsgericht erklärt EU-Gesetze für unvereinbar mit Verfassung

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Das polnische Verfassungsgericht entschied, dass Bestandteile des EU-Rechts gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Damit könnte sich Polen über Urteile des EuGH hinwegsetzen.

„Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (…) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, urteilten die Richter am Donnerstag.

Konkret ging es bei dem Verfahren darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, welches nun den Vorrang des nationalen Rechts über EU-Recht festgestellt hat. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

„Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird„, sagte Przylebska bei der Urteilsverkündung. Quelle: Welt.de

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