Kirchenasyl – nicht Asylberechtigte über Wochen oder Monate zu beherbergen um die Abschiebung zu verhindern, das hat mit der ursprünglichen Idee des „Kirchenasyls“ kaum mehr zu tun und ist eher eine bessere Verschleppungstaktik. Die katholische/evangelische Kirche als Beihilfe zum Gesetzesverstoß, schlimm genug, dass der Staat sich zum willfährigen Handlager dieser von der Zeit überholten Praxis von Kirchenasyl macht und sich ungewöhnlich zahnlos erweist, wie auch der Fall eines 24-jährigen Eritreers illustriert.
Unzufrieden mit den harten Bedingungen beim Militärdienst flüchtete der Eritreer tausende Kilometer innerhalb Afrikas, schipperte übers Mittelmeer und landete schließlich auf Sizilien, die unzumutbaren Lebensumstände für den „Schutzsuchenden“ waren Anlass genug die Wanderung schnellstmöglich fortzusetzen, die beschwerliche Reiseroute führte durch die unsichere Schweiz über Berge und Täler, die letzte Etappe – die schweizerisch deutsche Grenze – nur noch ein Katzensprung, das begehrte Ziel Deutschland war erreicht und nach all den aufgenommenen Strapazen stellte der „Geflüchtete“ endlich den angestrebten Asylantrag. Der Traum vom ewigen Paradies zerplatzte, der Asylantrag wurde abgelehnt und die Ausweisung nach Italien drohte, die letzte Zuflucht ist das „spezielle“ Kirchenasyl unter dem Deckmantel der christlichen Nächstenliebe, um die Abschiebung des Ausreisepflichtigen zu verhindern und ihm ein Bleiberecht Deutschland zu ermöglichen.
Wie viele Ausnahmen bzw. Rechtsbrüche kann ein Rechtsstaat akzeptieren? Der Staat kommt in eine missliche Lage, wenn er einzelnen Organisationen erlaubt, sich von der Rechtsverbindlichkeit frei zu machen. Vor dem Gesetz sollen doch alle gleich sein, oder gelten für sogenannte Flüchtlinge und Kirchenvertreter andere Regeln? Wer sich illegal in Deutschland aufhält und sich lang genug „versteckt“, darf aus der Dauer seines illegalen Aufenthaltes keinen Anspruch auf einen legalen Aufenthalt ableiten.
[…] Der 24-jährige Eritreer ist einer der sogenannten Dublin-Fälle, in denen die Menschen nicht in ihren Heimatstaat, sondern in das EU-Land abgeschoben werden sollen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Dass die Kirchen solchen Flüchtlingen Schutz gewähren, hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres für Kritik seitens der Politik gesorgt. Aus seiner Sicht sei die Überstellung in ein anderes EU-Land kein Grund für die Gewährung von Kirchenasyl, monierte etwa der schleswig-holsteinische Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).
Wie viele seiner Landsleute floh der Eritreer im März 2015 vor dem harten Militärdienst in seinem Heimatland, wo er bereits drei Monate im Gefängnis verbracht hatte. Nach einem mühsamen Weg über Äthiopien, den Sudan und Libyen gelangte er über das Mittelmeer nach Italien. Dass er dort nicht bleiben wollte, stand für den jungen Mann von Anfang an fest.
Von Freunden hatte er gehört, dass viele Flüchtlinge dort auf der Straße leben und hungern. Bei seiner Ankunft auf Sizilien sah er mit eigenen Augen die überfüllten Flüchtlingslager. „Deutschland war von Anfang an mein Ziel.“
Für Bezikofer ist der Fall klar: „In Italien landet die Mehrheit der Flüchtlinge auf der Straße.“ Das sei unmenschlich und niemandem zuzumuten. Als Eritreer habe Zekarias zudem gute Chancen auf Anerkennung.
Die Hoffnungen des Eritreers richten sich auf den April. Dann läuft die 18-monatige Frist ab, innerhalb der er nach Italien hätte überstellt werden müssen. Danach ist Deutschland für sein Asyl zuständig und könnte ihn anerkennen. […] Weisterlesen auf Die Welt.de