Kinderrechte im Grundgesetz könnten Flüchtlingspolitik beeinflussen – Beschleunigter Familiennachzug

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Symbolbild

Das nächste Vehikel für die Massenzuwanderung könnte die Verankerung für Kinderrechte im Grundgesetz sein. Deutschland könnte noch mehr Menschen geschenkt bekommen, d.h. die Bürde weiterer logistischer, finanzieller und sozialer Lasten, aber dafür würde das Land noch religiöser, bunter, vielfältiger und jünger werden. Der Gedanke hinter den verankerten Kinderrechten und dem Familiennachzug ist die dauerhafte Ansiedlung in Deutschland, das bedeutet eine dauerhafte Veränderung der Mehrheitsgesellschaft in Richtung einer muslimisch geprägten Gesellschaft.

Es kann einem Angst und Bange werden bei dem Gedanken an Deutschlands Zukunft. Die Politik der millionenfachen Ansiedelung kulturfremder Zuwandernder folgt einem leicht durchschaubaren Prinzip: Öffnung der Asylparagraphen für jedermann und dem Verschließen jeder Rückführmöglichkeit. Über die Richtigkeit dieser gewollten Neubesiedelung konnte und kann nicht abgestimmt werden, und das lässt die hiesigen Bürger allmählich resignativ in den heimischen Sessel zurücksinken.

[…] Sollten CDU und CSU ihr Wahlversprechen umsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, hätte dies laut Juristen weitreichende Folgen für die Flüchtlingspolitik. „Für die Rechte meiner minderjährigen Mandanten und ihrer Eltern wäre ein solches Grundrecht eine erhebliche Verbesserung“, sagte Helmut Bäcker, Experte für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein, dem „Spiegel“. Das könnte sowohl den Schutz vor Abschiebungen betreffen, die Kinder von einem Elternteil trennen würden, als auch den Anspruch auf bessere Unterbringung und einen beschleunigten Nachzug von Familienmitgliedern, sagte Bäcker.

„Eine faktische Aussetzung des Familiennachzugs wie im Fall vieler Syrer wäre dann kaum noch möglich.“ Auch der Konstanzer Rechtsprofessor Daniel Thym sieht erhebliche Folgen für die deutsche Praxis: „Zwar sind die Rechte geflüchteter Kinder längst in internationalen Abkommen wie der EU-Grundrechtecharta und der Uno-Kinderrechtskonvention verankert“, sagte Thym. Doch in der Praxis kümmerten sich deutsche Gerichte und Behörden nur wenig um diese Klauseln des internationalen Rechts. „Kinderrechte im Grundgesetz hätten eine viel stärkere Signalwirkung.“ CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer bekräftigte das gemeinsame Wahlziel der Union, Kinderrechte verfassungsrechtlich zu verankern: „Völlig zu Recht ist beispielsweise der Tierschutz verankert, doch erst recht muss der Schutz von Kindern eine Selbstverständlichkeit sein.“ (dts)  […]

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