Kein Geld für Waschmaschine oder Kühlschrank: Viele Hartz-IV-Bezieher müssen Darlehen von Jobcentern aufnehmen

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Immer mehr Hartz-IV-Bezieher müssen ein Darlehen von den Jobcentern aufnehmen, weil das Geld für die Anschaffung von Kleidung oder Kühlschrank nicht ausreicht. Während beim „Flüchtling“ ein Kreuz an der richtigen Stelle und ohne Belege auf Wahrheitsgehalt vollkommen ausreicht, damit der Asylantrag positiv beschieden wird und um in den Genuss von Sozialgeldern zukommen, müssen Hartz-IV-Bezieher, oftmals Einheimische und ehemalige, jahrelange Einzahler, komplett die Hosen beim Jobcenter runterlassen und ihre Vermögenswerte mit „Belegen“ offen legen, damit die Grundsicherung gewährt wird  – oder auch nicht. Während in einer Flüchtlingsunterkunft ohne Umschweife kostenloses Inventar wie Herd, Kühlschrank oder Waschmaschine zur Verfügung gestellt wird, müssen die „die hier schon länger leben“ um ein Darlehen bei den Jobcentern betteln, wenn überhaupt gnädig gewährt, um die grundlegenden Dinge anschaffen zu können. Natürlich muss das Darlehen getilgt werden, das Abstottern des Ratenbetrages beginnt mit dem darauffolgenden Monat und wird abgezogen vom Regelsatz. Nun fehlt den Hilfebedürftigen der abgezogene Ratenbetrag für die Nahrung, da bleibt nur noch der Weg zur Tafel, wobei sie dann u.a. auf jene treffen, bei denen Belege keine Rolle spielen.

[…] Viele Hartz-IV-Bezieher müssen laut einem Zeitungsbericht zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen von den Jobcentern aufnehmen, um dringende Anschaffungen wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können. Im vergangenen Jahr habe die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat im Schnitt 15.289 Hartz-IV-Beziehern einen Kredit für sogenannten „unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ gewährt, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur.

2007 hatten demnach noch 11.521 Personen im Monatsdurchschnitt ein solches zinsloses Darlehen erhalten. Für die Tilgung der Kredite werden monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen. Das zinslose Darlehen wird für absolut notwendige Anschaffungen gewährt, die die Betroffenen nicht aus eigener Kraft bezahlen können. Laut Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Darlehensbetrag 2016 bei 434 Euro.

Die Zahlen hatte die Arbeitsmarktexpertin der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, von der Bundesagentur für Arbeit angefordert. Zimmermann sagte den Funke-Zeitungen, die Gewährung der Darlehen beweise, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist. Bei den Anschaffungen gehe es schließlich nicht um Luxusgüter, sondern um die wichtigsten Dinge zum Überleben. Die monatliche Abzahlung verschärfe die prekäre Situation der Betroffenen zusätzlich, kritisierte Zimmermann. […] Quelle: n-tv.de/AFP

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