KEIN Aprilscherz! Sondern permanenter Rechtsbruch: 2018 ganze 6 Migranten nach Griechenland überstellt

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Symbolbild

Mal wieder eine eindrucksvolle Leistung deutscher Behörden: nur sechs Migranten, die unerlaubt nach Deutschland weiterreisten, wurden gemäß Dublin-Regelungen nach Griechenland im Jahr 2018 überstellt, nun gut, es hätten auch weniger oder gar keiner sein können, und eventuell sind die sechs Personen mit neuen Identitäten bereits wieder in Deutschland. Von 183 genehmigten Rückführungen wurden sechs realisiert, Griechenland lehnte 97 Prozent der Übernahmeersuchen aus Deutschland ab, zumindest klappt der Geldtransfer zu 100 Prozent nach Athen.

So funktionieren die EU und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, Abkommen und Verträge werden nicht eingehalten und sind das Papier nicht wert, jedes EU-Land macht was es will und pickt sich die Rosinen heraus, nicht auszudenken, würde man den Geldhahn zudrehen.

Welt.de berichtet:

Griechenland torpediert systematisch die europäischen Bemühungen gegen die unerlaubte Weiterwanderung von Asylbewerbern. 2018 stellte das BAMF 7079 Überstellungsersuchen an Griechenland, weil es den Mittelmeerstaat für zuständig hielt. Nur 183 Mal stimmte Athen zu und übersendete eine individuelle Zusicherung der menschenwürdigen Unterbringung und eines fairen Asylverfahrens, wie sie die deutsche Seite von Athen verlangt.

In 97 Prozent der Fälle lehnte Griechenland die Rücknahme hingegen ab. Demnach wurden „als Ablehnungsgründe unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt“.

Was geschah mit den 183 Migranten, deren Rücknahme Athen 2018 Berlin gewährte? Nur sechs von ihnen wurden tatsächlich überstellt. „Die Gründe, weshalb Überstellungen scheitern, sind vielfältig“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Ein wichtiger Grund war, dass die für die Überstellung vorgesehenen Migranten mehrheitlich dagegen klagten; in diesen Eilverfahren gaben die Richter 46 Klägern recht. Ein weiterer bedeutsamer Grund war, dass Abschiebungen innerhalb der EU wie auch in außereuropäische Herkunftsländer häufig daran scheitern, dass der Abzuschiebende nicht an seiner Meldeadresse angetroffen wird.

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