Kanzlei für Meinungsfreiheit: Facebook wegen Sperrung jetzt verklagen!

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Dr. Christian Stahl, Ihr Rechtsanwalt gegen Sperren in sozialen Medien

Herzlich willkommen bei REPGOW, der Kanzlei für Meinungsfreiheit!

Wurden Sie schon einmal bei Facebook für einen Beitrag gesperrt? Für 24 Stunden, drei Tage oder gar einen ganzen Monat? Dann sind Sie nicht allein.

Facebook löscht in Deutschland mittlerweile zehntausende von Beiträgen seiner Nutzer und sperrt diese regelmäßig aus. Die Begründung ist meistens, dass der Nutzer gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen hat.

Die Wahrheit ist aber: Bei der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich schlicht um Zensur. Denn die meisten Beiträge, die von Facebook gelöscht werden, verstoßen weder gegen deutsches Recht noch gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook.

Gelegentlich schaffen es besonders absurde Beispiele der Löschpraxis von Facebook auch in die altbekannten Medien; so der Fall des katholischen Theologen David Berger oder der Journalistin Birgit Kelle. Beide wurden für Beiträge gesperrt, die über jeden rechtlichen Zweifel erhaben waren.

Weil Facebook mittlerweile – ob wir das wollen oder nicht – Teil unseres täglichen Lebens und vor allem Teil unserer Diskussionen ist, ist das ein inakzeptabler Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Was kann man nun dagegen tun?

Beschwerden gegen Facebook bringen im Normalfall nichts, selbst anwaltliche Anschreiben werden nicht einmal beantwortet. Es hilft nur eines – Facebook zu verklagen. Für deutsche Kunden von Facebook sind dabei deutsche Gerichte zuständig.

Wenn es uns allen gemeinsam gelingt, Facebook durch viele tausend Klagen unter Druck zu setzen, wird sich an der Löschpraxis von Facebook etwas ändern.

Deshalb unsere Bitte: Wenn sie von einer Löschung betroffen sind und eine Rechtsschutzversicherung haben, dann gehen Sie gegen Facebook vor. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier.

Erste Hilfe bei KontosperrungKontaktieren Sie uns hier! Aufgrund des Prozessrisikos empfehlen wir derzeit, nur bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung gegen Facebook vorzugehen. Wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenlos und stellen dann eine Deckungsanfrage.“

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