Junge vor ICE gestoßen: Staatsanwaltschaft stuft grausame Tat nur als Totschlag ein

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Es verschlägt einem die Sprache, die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main stuft den gewaltsamen Tod eines Jungen (8) am Frankfurter Hauptbahnhof im Juli 2019 als Totschlag ein – nicht als Mord. Der Anwalt der Eltern des getöteten Kindes ist entsetzt: „Es war ein heimtückischer Mord!“

Der Täter, ein Eritreer, stieß einen Achtjährigen vor einen einfahrenden Zug und löschte ein junges Menschenleben aus. Der Afrikaner leidet, wie auch viele andere Gäste, an einer geistigen Wahnvorstellung – „psychisch krank“ und somit schuldunfähig, wird höchstwahrscheinlich in eine Anstalt für Bekloppte eingewiesen und therapiert auf Kosten der Allgemeinheit. Wie würde die Einstufung der Tat lauten, wenn ein Deutscher ein afrikanisches Kind vor einen Zug stoßen würde?

Focus Online berichtet:

Die Staatsanwaltschaft stuft den gewaltsamen Tod eines achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof im Juli 2019 als Totschlag ein – nicht als Mord! Das geht aus der Antragsschrift für das Landgericht hervor, wo demnächst der Prozess beginnt. In dem Papier heißt es, dass der mutmaßliche Täter Habte A. einen Menschen getötet habe, „ohne Mörder zu sein“. Der Rechtsanwalt, der die Eltern des getöteten Kindes vertritt, ist entsetzt: „Es war ein heimtückischer Mord!“

Der Rechtsanwalt der Familie des Jungen, Ulrich Warncke, sagte zu FOCUS Online: „Ich habe die Einstufung der Staatsanwaltschaft mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen und kann sie nicht nachvollziehen.“ „Wenn jemand sein Opfer von hinten mit Anlauf vor einen einfahrenden Zug stößt, dann ist das ein klassischer heimtückischer Mord. Klassischer geht es gar nicht!“

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 40 Jahre alten Beschuldigten keine Anklage erhoben, sondern eine Antragsschrift zur dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie eingereicht.

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