Jobcenter sparen Milliarden Euro durch Hartz-IV-Sanktionen ein

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So viel zur die vom Grundgesetz definierten Menschenwürde, welcher den Staat verpflichtet ein Existenzminimum zu gewährleisten. Es geht um die Mindestsicherung, auch bekannt als Existenzminimum, der minimalste Betrag, der das Überleben sichert, wird die Grundsicherung gekürzt, ist das Dasein in Gefahr. Menschen werden drangsaliert und oftmals ihre Würde genommen, um sich dann  zu brüsten, dass man in 10  Jahren zwei Milliarden Euro durch Sanktionen bei den Ärmsten der Gesellschaft eingespart hat. Irgendwie müssen die Steuerverschwendungen und Steuerverluste wieder reingeholt werden.

[…] Die Summe der Sanktionen, die die deutschen Jobcenter in den vergangenen zehn Jahren verhängt und nicht ausgezahlt haben, beträgt 1,9 Milliarden Euro. Das teilte die Bundesregierung auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann mit.

Sanktioniert werden kann ein Hartz-IV-Empfänger prinzipiell wegen zweier Verstöße: gegen die sogenannten Verhaltenspflichten und gegen die Melde- und Mitwirkungspflichten. Genaue Bestimmungen hierzu nennt der Paragraf 31 des deutschen Sozialgesetzbuches. Wird etwa ein Jobangebot der Arbeitsagentur, das als zumutbar gilt, abgelehnt, eine zusätzliche Einkommensquelle verschwiegen oder die Teilnahme an einer Fortbildung verweigert, wird der monatliche Beitrag gekürzt. Auch wer Termine unentschuldigt versäumt, bekommt weniger Geld. […] Quelle: Zeit Online

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