Jetzt aber schnell Heimaturlaub buchen? Millionen Syrern droht Enteignung von Eigentum

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Symbolbild

Millionen Syrer sind aus ihrer Heimat geflohen, die Mehrheit befindet sich in Lagern der Anrainerstaaten, ein Teil beauftragte einen Schleuser für die Weiterreise nach Europa, u.a. wurden Haus und Auto für die anfallenden Schlepperkosten verkauft, und ein Teil der geflüchteten Syrer besitzt trotz Flucht ins Ausland immer noch Immobilien in der Heimat. Für Letztere könnte es nun eng werden, innerhalb von vier Wochen müssen Häuser, Grundstücke und Wohnungen per neuen syrischen Gesetz registriert werden, sonst droht die Enteignung.

Wie viele Syrer werden schnellsten die Koffer packen und in ihre Heimat zurückkehren, um ihre Immobilie zu retten? Oder reicht ein Urlaubsantrag bei deutschen Behörden für einen Kurztrip in die Heimat, um die Immobilie registrieren zulassen und dann flugs nach Deutschland bzw. ins Sozialsystem zurück zu kehren? Haben deutsche Behörden überhaupt Kenntnisse von diesen Vermögenswerten, oder ist dies irrelevant?

[…] Wie die Zeitung „Welt“ berichtet, hat Damaskus vor zwei Wochen ein Gesetz verabschiedet, nach dem alle Syrer ihr Privateigentum, also Häuser, Grundstücke, Wohnungen, innerhalb von vier Wochen registrieren müssen. Wer das nicht tut, so der Bericht, dem droht die Enteignung – denn Objekte ohne registrierten Besitzer fallen automatisch dem Staat zu.

Viele der Eigentümer sind jedoch vor Krieg und Verfolgung geflohen und können ihren Besitz gar nicht registrieren lassen. Auch, weil viele von ihnen bei einer Rückkehr Verhaftung und Folter drohen. Elf Millionen Syrer befinden sich nicht im Land. Ein syrischer Anwalt sagte zur „Welt“: „Hunderttausende oder sogar Millionen von Menschen können ihren Besitz verlieren.“ Die syrische Regierung argumentiert, das Gesetz diene dazu, Probleme mit besetzten Häusern in den Griff zu bekommen und so den Wiederaufbau zu beschleunigen. […] Quelle: Focus Online/23.4.2018

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