Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger benötigt nach Jobvermittlung weiter Sozialleistungen

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Wie der Tagesspiegel unter Bezugnahme auf eine von der AfD-Bundestagsfraktion angeforderte Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit berichtet, sind viele Hartz-IV-Empfänger auch nach einer Rückkehr in die Beschäftigung weiter auf staatliche Hilfe angewiesen. Im vergangenen Jahr konnten nur 45,5 Prozent der Betroffenen drei Monate nach der Integration in den Arbeitsmarkt den Bezug von Hartz-IV oder Sozialgeld beenden. In knapp 55 Prozent der Fälle war die Rückkehr in die Beschäftigung hingegen nach drei Monaten noch nicht bedarfsdeckend, die Beschäftigten waren also weiter auf Sozialleistungen angewiesen. Besonders betroffen waren Beschäftigte mit Kindern: Nur jeder Dritte aus dieser Gruppe konnte den BA-Zahlen zufolge durch die Integration in den Arbeitsmarkt die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen beenden.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, mit:

„Durch die Hartz-IV-Reformen sollte die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Stattdessen sehen wir Hunderttausende, die ihre Abhängigkeit von staatlichen Leistungen trotz Vermittlung in einen Job nicht beenden können. Das Hartz-IV-Karussell dreht sich schon viel zu lange. Es wird Zeit, dieses bürokratische und stigmatisierende System zu überwinden.“

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