Jeder Zweite bleibt nach Vermittlung in den Arbeitsmarkt auf staatliche Leistungen angewiesen

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Wie die Funke-Mediengruppe in ihren Montagsausgaben unter Bezugnahme auf eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit berichtet, die von der AfD-Bundestagsfraktion angefordert worden war, müssen mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher weiter Sozialleistungen in Anspruch nehmen, nachdem sie in einen Arbeitsplatz vermittelt wurden.

In den ersten drei Quartalen 2020 waren nur 45,7 Prozent (370.148) der Integrationen in den Arbeitsmarkt bedarfsdeckend. Knapp 55 Prozent (439.315 Personen) der Hartz-IV-Empfänger benötigen demnach auch nach der Vermittlung durch die Jobcenter weiter staatliche Unterstützung.

Dazu sagt der Sprecher für Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Durch die Hartz-IV-Reformen sollte die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Stattdessen sehen wir Hunderttausende, die ihre Abhängigkeit von staatlichen Leistungen nicht beenden können. Das Hartz-IV-System ist gescheitert, die Leistung der Jobcenter unzureichend. Es ist Zeit, dieses bürokratische und ineffektive System zu überwinden. Was wir brauchen ist eine aktivierende Grundsicherung, so wie sie im Programm der AfD steht. Durch bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten soll sich die Arbeitsaufnahme viel mehr lohnen als bisher.“

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