Italien verfasst Verhaltenskodex für NGOs – Kontakte zu Schleusern sind verboten

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Symbolbild

Die NGO-Schlepperhelfer im Mittelmeer brauchen endlich eine klare Ansage, der Shuttle-Service kann einfach nicht so weitergehen. Offenbar ist das Maß voll, erst letzte Woche kam binnen 48 Stunden 15.000 Migranten in Italien an,  nun will die italienische Regierung  ein deutliches Signal setzen und legt ein Katalog vor, wie NGOs sich auf dem Mittelmeer zu verhalten haben und der angeblichen Rettung Einhalt zu gebieten. Ein Tropfen auf dem heißen Stein. Was der Regel-Katalog nicht beinhaltet, ist, welche Maßnahmen bei Nichteinhaltung erfolgen. Ob Angela Merkel sich mit dem Regel-Katalog anfreunden kann?

[…] Italiens Innenminister Marco Minniti hat einen “Verhaltenskodex für die an den Rettungseinsätzen für Migranten im Meer beteiligten NGOs” verfasst, der am Donnerstag den 27 EU-Kollegen bei einem Treffen in Tallinn vorgelegt werden soll.

Die NGOs, die an den Rettungseinsätzen im Mittelmeer teilnehmen, müssten sich fortan an spezifische Regeln halten, die die Sicherheit der Flüchtlinge und Helfer garantieren. Wer diesen Kodex nicht unterzeichnet, könne zukünftig keine italienischen Häfen mehr anlaufen.

Elf Punkte enthält der Kodex. Oberstes Gebot ist es, nicht in libysche Gewässer zu fahren. Dies sei nur in absoluten Ausnahmensituationen genehmigt. Genauso dürfe die Arbeit der libyschen Küstenwache in ihrem Hoheitsgebiet nicht behindert werden. Die Trasponder, Radargeräte, dürfen zu keiner Zeit abgeschaltet werden.

Kontakte zwischen Rettern und Schleusern sind verboten: weder Telefonate noch Lichtsignale, die das Einschiffen der Flüchtlingsboote an libyschen Küsten noch motivieren, dürfe es geben. Flüchtlinge können zukünftig nur in wirklichen Notfällen an Schiffe der italienischen Küstenwache oder internationaler Missionen übergeben werden. Die Retter müssten die nächsten Häfen selbst anlaufen.

An Bord der NGO-Schiffe müssen zukünftig Fahnder der italienischen Polizei mitfahren, soweit offizielle Ermittlungen nach Schleusern dies notwendig machen. Die Ortung von Flüchtlingsbooten muss der italienischen Küstenwache noch vor Beginn des Einsatzes übermittelt werden. In den Häfen ist die transparente und legale Kollaboration mit den Sicherheitskräften Pflicht, darunter auch Hinweis auf Informationen jeder Art, die von Interesse für die Ermittlungen der Fahnder sein können. Überdies werden die NGOs aufgefordert, ihre Finanzierung offenzulegen, sowie die Standards der technischen Ausrüstung ihrer Schiffe für die Seenotrettung zu dokumentieren. […] Quelle: Die Welt

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