Das Bundesverfassungsgericht hat eine geplante Abschiebung eines drogenabhängigen Afghanen in seine Heimat gestoppt, in der Begründung heißt es, es sei nicht geklärt, ob eine gefahrlose Ankunft möglich sei und es liege nahe, dass der Mann für ein geordnetes Leben auf Unterstützung durch Angehörige angewiesen sei. Ist das Deutschlands Problem, was dem Afghanen in seiner Heimat erwartet oder nicht?
Die wirtschaftliche Situation war vor Corona auch nicht gerade rosig in Afghanistan, deshalb kamen/kommen überwiegend junge Männer unter dem Deckmantel „Asyl“ nach Deutschland, wobei das Asylrecht nicht dafür ausgelegt ist, diesen angeblichen „Schutzsuchenden“ ein auskömmliches Leben zu ermöglichen.
Mit dieser Begründung des Gerichts betrifft das im Prinzip alle Länder, die wirtschaftlich auf einer Stufe mit Afghanistan stehen, wo die wirtschaftliche Existenz nicht gesichert ist und daher eine Rückführung nicht möglich sei. Eine sehr gefährliche Tür, die man öffnet, wenn wirtschaftliche Gründe reichen, um einen Abschiebungsstopp zu begründen.
Diese Gerichtsentscheidung könnte fast als Einladung verstanden werden, kommt gleich hinter Merkels Selfies.