Islamisches Recht salonfähig machen? Experte: Scharia „kein mittelalterlich-blutrünstiges System“

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Symbolbild

Auf leisen Sohlen instituiert sich an deutschen Gerichten eine Paralleljustiz  – die Scharia. Scharia-Recht bedeutet nichts anderes, als den islamischen Wertekodex, der in seinen wesentlichen Ausprägungen mit dem grundgesetzlichen Wertekodex nicht kompatibel ist, in Deutschland zu implantieren.

Wer in Deutschland bewusst seinen Lebensmittelpunkt eingerichtet hat, für den haben alle Gesetze, Rechte und Pflichten des Landes zu gelten – ohne Ausnahme, Sonderwege würden nur Ungerechtigkeiten hervorrufen?  Wie sagte einmal Ex-Bundesjustizminister Heiko Maas: „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen.“ Aber wen kümmert das Geschwätz von gestern?

Wer daherkommt und die Scharia an deutschen Gerichten willkommen heißt, fördert den Rückzug des deutschen Rechtssystems zugunsten der Ausweitung eines völlig fremden, in den letzten 50 Jahren scheibchenweise importierten Systems. Offenbar gehört auch Jörn Thielmann, Islamwissenschaftler am Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa, zu den Befürwortern des Scharia-Rechts, und immer wieder erheiternd, wie auch dieser Islamexperte die Vorzüge der mittelalterlichen Rechtsprechung begründet und dass man diese  dulden müsse.

[…] Trotz Strafen wie Steinigungen und Auspeitschungen sei die Scharia „kein mittelalterlich-blutrünstiges System“, zitiert die „Welt“ Jörn Thielmann, berichtet Focus Online. Er ist Islamwissenschaftler am Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa. Die Scharia werde sogar jeden Tag in deutschen Gerichten angewandt – „weil die Richter es müssen“, sagt der Islamwissenschaftler. Wenn sich beispielsweise ein Ehepaar scheiden lassen wolle, das nach islamischem Recht in Marokko verheiratet sei, werde die Ehe von einem deutschen Gericht nach marokkanischem Recht bewertet. Grundlage dafür seien die deutschen Regeln des internationalen Privatrechts.

Die Blutgeld-Zahlung im Fall des Schalker Profis Amine Harit sei vergleichbar mit dem Vermögensausgleich bei erlittenem Schaden im deutschen Recht. Im Grunde unterscheide sich eine solche Zahlung nicht „von Schadensersatzzahlungen im deutschen Recht“, so der Experte gegenüber der „Welt“. Der Staat wolle in so einem Fall verhindern, dass nach einem Verkehrsunfall mit Todesfolge die Hinterbliebenen mit einem Messer losziehen und den Unfallverursacher lynchen. […]

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