Integrationsgesetz: Auch abgelehnte Asylbewerber können jetzt bleiben

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Die nächste Katastrophe in Stein gemeißelt, kurz Integrationsgesetz: Abgelehnten Asylbewerbern wird ein „einklagbarer“ Anspruch gegeben, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben.  Der Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz, Daniel Thym, hat das Integrationsgesetz scharf kritisiert:

[…] Der entscheidende Punkt ist die im Integrationsgesetz enthaltene Drei-plus-zwei-Regelung, die Rechtsprofessor Thym so beschreibt: „Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt.“ Dann bekomme er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach erhalte er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche „und schließlich zwei Jahre, um den Arbeitsplatz auszuüben“.

Dass die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für „relativ unwahrscheinlich“. Im Ausländerrecht laufe es üblicherweise so, dass nach dem befristeten der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt werde. „Zuerst kommt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis und acht Jahre nach Einreise die Staatsangehörigkeit“, sagte Thym, Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz. […] Weiterlesen auf Die Welt.de

Das Integrationsgesetz liest sich wie eine nachträgliche Legalisierung der Vorgehensweise, dass keine abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden, heißt, wer seinen Fuß auf deutschen Boden setzt, hat gewonnen. Der nächste Pull-Faktor ist gesetzt und eine erweiterte Einladung – nebst Bleiberecht und Staatsbürgerschaft – an die ganze Welt.

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