Institut für Menschenrechte kritisiert Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland

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Symbolbild Containerunterkünfte

Jedes Jahr darf das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sein Ego  aufpolieren, in besserwisserischer Weise werden die unwürdigen Lebensbedingungen von Flüchtlingen angeprangert. Diesmal hauptsächlich in der Kritik die fehlende Hygiene und Privatsphäre in Unterkünften, aber auch Defizite bei Sprachkursen, Integration und Familiennachzug. Nun müssen sich nur noch die beklagenswerten Zustände in der Welt herumsprechen, dass trotz großer Willkommensgeste von Merkel keine Häuser im Grünen bereitstehen, der deutsche Putzdienst kläglich versagt, kaum Rückzugsmöglichkeiten bestehen und die Privatsphäre  deutlich eingeschränkt ist.

Das DIMR hätte auch zum Fazit gelangen können, dass die Aufnahmekapazitäten in Deutschland total erschöpft sind und kaum Wohnraum vorhanden ist, dass niemand die „Flüchtlinge“ daran hindert, einfach mal in Selbsteigeninitiative den Putzlappen zu schwingen und selbst den Müll rauszutragen. Hat das DIMR auch die deutschen Obdachlosenunterkünfte auf Menschenwürdigkeit untersucht?

Zeit Online vom 6.12.2017:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat gravierende Missstände bei deutschen Flüchtlingsunterkünften festgestellt. Wie das Institut in seinem zweiten Jahresbericht schreibt, sei das Leben vieler Flüchtlinge durch mangelhafte Hygiene und fehlende Privatsphäre gekennzeichnet. Zudem hätte ein große Zahl der Schutzsuchenden nur eingeschränkten Zugang zu Sprachkursen und somit Probleme bei der Integration.

Ende des vergangenen Jahres haben dem Bericht zufolge etwa 400.000 der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflohenen Menschen in Sammelunterkünften gelebt. Dort seien viele nicht über ihre Rechte informiert werden, weshalb sich Flüchtlinge nur selten über Menschenrechtsverletzungen beschwerten.

Der Menschenrechtsbericht 2017 stellt zudem die Gesetzgebung für den Familiennachzug infrage. Laut einer Regelung der Bundesregierung ist ein Nachzug von Geschwistern nur dann möglich, „wenn ausreichender Wohnraum vorhanden und in der Regel auch der Lebensunterhalt gesichert ist“.

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