Infektionsschutzgesetz als Selbstermächtigung – Orwell läßt grüßen!

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Alice Weidel: Die Corona-Maßnahmenpolitik von Bund und Ländern mißbraucht das Infektionsschutzgesetz als Ersatz-Notstandsgesetz, um Grund- und Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken und parlamentarische Mitwirkungsrechte zu umgehen. Namhafte Staatsrechtler kritisieren das nachdrücklich und vernehmlich; Gerichte haben zuletzt eine Reihe von unzureichend begründeten Pauschalmaßnahmen glatt gekippt.

Die Regierungskoalition antwortet darauf mit einem Manöver, das an Dreistigkeit schwer zu überbieten ist: Sie will das Infektionsschutzgesetz um detaillierte und umfassende Handlungsermächtigungen erweitern. Damit sollen nicht nur die bereits erlassenen und weitere vermutlich noch in der Schublade liegende Grundrechtseinschränkungen samt ihren unersättlichen Überwachungsgelüsten formal legitimiert werden. Jegliches Recht auf Debatte oder gar Klage würde damit ebenfalls im Keim erstickt.

Der Überwachungsstaat ist zum Greifen nah. Der von Union und SPD vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, der heute im Plenum des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung stand, liest sich wie direkt aus George Orwells „1984“ entnommen.

Insbesondere der neu eingefügte Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes sieht harte und nicht hinnehmbare Einschränkungen einer ganzen Reihe zentraler Grundrechte vor. Abstandsgebote und Maskenpflicht, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen, Zwangsschließungen, Gewerbeuntersagungen und Reisebeschränkungen beschneiden unter anderem die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG).

Kompetenzen zum Abfragen und Speichern von Daten werden ab 1.1.2021 in einem zentralen elektronischen Register dramatisch erweitert, letztlich lassen sie sich auf alle möglichen neu auftretenden Viren oder Bakterien ausweiten. Selbst das Auftreten bloßer Symptome soll meldepflichtig werden.

Unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung schafft der Überwachungsstaat so den gläsernen Menschen – vom ständigen Wissen um den Aufenthaltsort und dem erzwungenen Festsetzen der Bürger über zwangsweise angeordnete Untersuchungen bis hin zur Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG), das ebenfalls zur Disposition steht.

Diese Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes kommt de facto einer Ermächtigung gleich, die an dunkle Zeiten erinnert. Um so erschreckender ist es, daß weder von seiten der Medien noch aus der Gesellschaft bislang ein vernehmlicher Aufschrei erfolgt ist. Die AfD-Fraktion stellt sich nicht nur mit Reden und Anträgen gegen die unverfrorene Instrumentalisierung des Infektionsschutzgesetzes, sie wird auch alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen. Der von der AfD-Fraktion gestellte Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht war nur der erste Schritt.

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