In Deutschland ist alles möglich: Auch geistig Behinderte sollen wählen dürfen

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Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, verlangt eine kurzfristige Reform des deutschen Wahlrechts, denn auch geistig Behinderte sollen schnellsmöglich  wählen dürfen. Sind diese behinderten bzw. unmündigen Menschen überhaupt wahlfähig, in ihrer Entscheidung frei und können eigenverantwortlich handeln, oder benötigen sie die Hilfe von Betreuern beim Ankreuzen auf dem Wahlzettel, wobei eine Einflussnahme wie ausgeschlossen werden kann? Wo liegt die Grenze zwischen geschäftsfähig und nicht geschäftsfähig? Offenbar (miss)braucht man diese Menschen händeringend als Wahlvieh, um die Abwanderung von Wählern und den drohenden Absturz bei den nächsten Wahlen abzufedern?

[…] Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, hat zum Tag der Menschen mit Behinderung eine kurzfristige Reform des deutschen Wahlrechts verlangt. „In Deutschland können derzeit ungefähr 85.000 Menschen nicht wählen, davon 81.000, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben“, sagte Dusel der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montag). Diese Menschen seien aber gleichwohl geschäftsfähig. Es seien zum Beispiel Menschen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiteten. In sieben Bundesländern können diese Menschen inzwischen wählen. Dusel betonte: „Es ist nicht akzeptabel, dass diese Menschen – ohne Prüfung des Einzelfalls – auf Bundesebene nicht wählen können.“ Das zeige ein völlig anachronistisches Menschenbild. „Wir müssen das Wahlrecht unbedingt noch vor der Europawahl im nächsten Jahr ändern“, forderte Dusel. […]

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