Eine hervorragende juristische Analyse zur Corona-Impfung:
Die Tatsache, dass die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten von EMA und Europäischer Kommission (siehe u.a. auf der website von medicinal human register) nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus SARS-COV-2 entwickelt und zugelassen wurden, sondern allein als Prävention eines schwereren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Krankheit COVID-19 wirken sollen und auch allein dafür bedingt zugelassen wurden. Es geht daher aus den offiziellen Zulassungsdokumenten hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren können und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüberhinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte“ mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte“ haben (siehe zuletzt u.a. CDC). Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant! Gerade als im Unternehmensrecht beratende Rechtsanwältin empfehle ich jedem Arbeitgeber eindringlich von einem COVID-19-Impfdruck/Impfzwang Abstand zu halten, denn die weitreichenden damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewusst.
Update: Marcus, ein Leser unserer Seite hat uns auf die Quelle hingewiesen. Vielen Dank dafür.
„Auf diese Tatsache hat die Tiroler Rechtsanwältin Frau Dr. Renate Holzeisen
(die jetzt auch die „EU“-Klagen vorbereitet), hingewiesen – in der aktuellen Corona-Ausschuß-Sitzung 64 vom 06.08.21 – siehe Video ab Minute 20:35:“