Hessen: „Flüchtlinge“ bekommen Führerschein trotz ungültiger Dokumente

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Deutschland mutiert geradewegs zu einem Land in dem es wirtschaftlich ins Chaos geht, aber ausgekochter Schwachsinn Hochkonjunktur feiert!? Jetzt brauchen „Flüchtlinge“ in Hessen nicht mal mehr gültige Dokumente, um einen Führerschein zu bekommen.

Antwort auf Landtagsanfrage – nachfolgend auszugsweise

Auch Flüchtlinge können in Hessen den Führerschein machen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das geht aus einer Antwort des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir (Grüne) auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Turgut Yüksel (SPD) hervor. Asylbewerber benötigten entweder einen Personalausweis, vergleichbare nationale Identitätspapiere oder Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung, um einen Führerschein beantragen zu können.

Dabei sei es unerheblich, ob die Ausweispapiere von einer deutschen oder ausländischen Behörde ausgestellt wurden. Ausnahmsweise sei es sogar möglich, ein abgelaufenes Dokument zu nutzen, wenn dadurch die einwandfreie Identifizierung des Asylbewerbers möglich sei. Selbst wenn sich aus der Bescheinigung ergibt, daß die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen, ist das Dokument grundsätzlich als amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt anzuerkennen. Auch der Vermerk in einer Aussetzungsbescheinigung der Abschiebung, daß der Inhaber nicht der Paß- und Ausweispflicht genügt, „ist fahrerlaubnisrechtlich unbeachtlich,“ heißt es in der Antwort des Verkehrsministers.

Lägen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass die Daten in den Dokumenten nicht stimmten, und lasse sich auch in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde die Identität nicht eindeutig bestimmen, gälten die Dokumente nicht als ausreichend. Dies könne dann der Fall sein, wenn Asylbewerber in der Vergangenheit unterschiedliche Angaben zur Person gemacht oder Ausweispapiere gefälscht haben.

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