Herrmann will rasche Ausweisung erst prüfen? „Flüchtling“ aus Eritrea verletzt Notärztin schwer

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Nach der Attacke auf eine Notärztin vor einem Altenheim in München, die ein Kieferbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitt, will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Täter „hart bestrafen“ und gegebenenfalls die Abschiebung des 20-Jährigen Goldstückes aus Eritrea prüfen.

Warum muss die Abschiebung bei solch brutalen Angriff auf Rettungskräfte überhaupt noch geprüft werden? Und sollte wieder einmal die Asylindustrie das Abschieben verhindern, wie fällt dann das harte Strafmaß aus: Ferien auf dem Bauernhof oder Segeltörn in der Nordsee für die Sozialisierung und für mehr Empathie? Und wie kann ein 20-Jähriger – wurde überhaupt das Alter geprüft – noch als MUFL eingestuft werden?

[…] Der 20-jährige Eritreer habe ohne erkennbaren Anlass eine volle Flasche aus etwa anderthalb Meter Entfernung gegen die Scheibe der Wagentür geworfen, hieß es bei der Polizei. Die Flasche durchschlug die Scheibe und traf die Notärztin, die auf dem Beifahrersitz saß, im Gesicht. Sie wurde in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Der Sanitäter wurde von umherfliegenden Glassplittern am Auge verletzt.

Die jungen Männer flohen, Polizisten konnten sie aber wenig später festnehmen. Der 20-Jährige und auch der 17-jährige Äthiopier wehrten sich gegen die Festnahme. Während der Jüngere nach seiner Befragung und nach Aufnahme seiner Personalien wieder freigelassen wurde, erließ ein Richter gegen den 20-Jährigen am Samstag Haftbefehl. Bei dem Verdächtigen und seinem Freund handelt es sich laut Polizei um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Beide wohnen in dem Jugendhaus.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den Angriff auf vier Menschen scharf verurteilt. „In unserem Land Schutz und Sicherheit zu suchen und gleichzeitig in einem Anfall blinder Aggression unsere Rettungskräfte anzugreifen, geht gar nicht“, erklärte der CSU-Politiker am Samstag.

Herrmann forderte zugleich, dass der Täter „hart bestraft“ werden müsse. Er verwies auf die im April 2017 beschlossene Strafverschärfung bei Angriffen auf Rettungskräfte im Einsatz. Zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wolle er eine möglichst rasche Abschiebung des 20-jährigen Verdächtigen prüfen, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. […] Quelle: Die Welt.de

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