Helle Aufregung: Asylbewerber-Bescheid kursiert im Internet

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Seit einigen Tagen kursiert ein Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Internet und sorgt für reichlich Aufregung. Einer neunköpfigen Familie (zwei Erwachsene und sieben Kinder) soll im Monat Februar 2019 eine Leistung in Höhe von 3.916,83 bewilligt worden sein, ein Blogger stellt die Behauptung auf, dass der Bescheid „zuzüglich“ der Kosten für Krankenversicherung und Unterkunft sei, obwohl der Bescheid offenbar aus dem Kontext gerissen wurde. Hier das Video:

Der Bescheid für die Asylbewerberfamilie soll also nur die halbe Wahrheit verraten, ob der Betrag in Höhe von 3.916,83 tatsächlich ausgezahlt wurde, denn normalerweise stehen abzügliche aber auch zuzügliche Zahlungen (wie z.B. Betreuung bei Behindertengrad) nicht gerade auf der ersten Seite eines Bescheides. Allerdings sind die Begriffe „brutto“, „netto“ und „halbe Wahrheit“ auch dazu geeignet, die ganze Wahrheit zu vernebeln.

Fakt ist, was eventuell auch auf diese neunköpfige Familie zutrifft, das zahlreiche „Flüchtlinge“ mehrere sichere Drittstaaten durchquerten, um dann erst in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, obwohl sie vielleicht gar keinen Asylanspruch haben, aber mit dem Wissen, kaum abgeschoben zu werden, selbst nicht mit subsidiärem Schutz. Fakt ist aber auch, dass der Bescheid der neunköpfigen Familie verdeutlich – und das ist nur ein Einzelfall, dass die Kosten für Asylbewerber enorm hoch sind.

Während der Bescheid heftige Gefühlsbewegung bei so manchen Bürger auslöst, stellen sich die dringenden Fragen: Wie konnte das Schreiben überhaupt ins Internet gelangen? Wer hat ein Interesse daran, dass der Bescheid an die Öffentlichkeit gelangt? Warum wurde nur die erste Seite zur Verbreitung ausgesucht? Im Normalfall haben doch nur die Mitarbeiter der Sozialbehörde einen Zugang zu diesen Daten?

Das Nachrichtenportal „t-online“ berichtet über den Vorgang – Blogger verbreiten falsche Infos über Asylbescheid.

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