Hamburgs Linke sieht Rechtswidrigkeit – „Flüchtlinge“ müssen sich an Unterkunftskosten beteiligen

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Symbolbild

Die Linke in Hamburg ist empört, Flüchtlinge, die in Arbeit stehen und somit ein Einkommen aufweisen, müssen sich an den Kosten für die staatliche Unterbringung beteiligen, so regelt es die Gebührenordnung des Hamburger Senats. Die Linke ist der Meinung, die Gebührenordnung sei rechtswidrig und zudem ein Hindernis zur Integration.

Wie furchtbar und ungerecht, die „rechtswidrige“ Abgabelast, da macht das Arbeiten halb so viel Spaß und ergibt auch keinen Sinn, wo man doch ohne Arbeit finanziell besser dasteht, der Lebensunterhalt sich nicht drastisch schmälert und die Freizeitaktivitäten sich nicht massiv einschränken.

Diese „unbarmherzigen“ Regeln/Gesetze in Deutschland – auch so mancher Arbeitsschaffende der Fraktion „die hier schon länger leben“ ärgert sich  über den monatlichen hohen Mietzins, der einen beträchtlichen Teil des Einkommens verschlingt, aber alles Jammern nützt nichts und reduziert nicht die Miete, wer nicht eine Kündigung und eventuelle Obdachlosigkeit riskieren will, muss in den sauren Apfel beißen  – alternativ käme eine Auswanderung in Betracht.

Welt.de berichtet:

Flüchtlinge, die hier Geld verdienen, müssen sich an den Unterkunftskosten beteiligen, so haben es die Kommunen geregelt – auch Hamburg. Seither herrsche unter vielen Flüchtlingen in den Einrichtungen der Hansestadt große Unsicherheit, erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Linken in der Bürgerschaft, Carola Ensslen. Dies sei begründet, müssten die Geflüchteten doch teils horrende Summen für die Zimmer in der öffentlichen Unterbringung zahlen. „Die Gebührenordnung des Senats ist ein Integrationshindernis.“

Demnach liegen den Linken mehrere Berichte vor, wonach Flüchtlinge ihre Arbeit wieder aufgeben beziehungsweise gar nicht annehmen, weil sie ohne eigenes Einkommen finanziell besser dastehen.

Die Kosten für die Unterkunft werden zunächst den Geflüchteten in Rechnung gestellt. In Hamburg sind das seit 1. Januar 590 Euro pro Monat für einen Platz in einem Zweibettzimmer.

Manfred Ossenbeck vom Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen: „Die Flüchtlinge haben ein Bild von unserem Staat, wonach hier alles gut geregelt sei. Und plötzlich erhalten sie so einen willkürlichen Gebührenbescheid, den sie als ungerecht empfinden und sie fragen sich, ob Deutschland ein Rechts- und Sozialstaat ist.“ Denn „fast alle Flüchtlinge“ wollten uns nicht zur Last fallen, mit dieser Gebühr „werden sie aber daran gehindert“. Weiterlesen auf Welt.de

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