Hamburger Gericht: Schüler müssen auch ohne Maske unterrichtet werden

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Die verordnete Maskenpflicht in Schulen soll den Eindruck von mehr Sicherheit suggerieren, obwohl fast alle Schutzmasken ungeeignet, nutzlos gegen Viren und manche sogar mit einem giftigen Stoff verunreinigt sind, die eine bedrohliche Lebensgefahr auslösen können.

Die Maskenpflicht im Unterricht und das für mehrere Stunden, das dürfte der Gesundheit kaum zuträglich sein, ebenso wenig für die Leistung und Konzentration. Fühlen sich Schüler dem Maskenzwang verpflichtet? Offenbar gibt es Ausnahmen, nun wehrte sich erfolgreich ein Hamburger Schüler gegen den Unterrichtsauschluss wegen fehlender Mund-Nasen-Schutz, das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, Schüler müssen auch ohne Maske in die Schule gelassen und unterrichtet werden.

Focus Online:

Erfolg für einen Hamburger Schüler, der ohne Maske in den Unterricht kommen will: Das Oberverwaltungsgericht hat den von der Stadtteilschule verhängten Unterrichtsausschluss als unrechtmäßig aufgehoben.

Hamburgs oberste Verwaltungsrichter bestätigen zwar die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht an Schulen, gleichzeitig stellen sie aber fest, dass es im Fall eines Maskenverweigerers keine Rechtsgrundlage für einen „auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss“ gibt.

Heißt: Wenn in Hamburg irgendwann einmal wieder ein regulärer Präsenzunterricht stattfindet, hat die Stadt derzeit keine Handhabe, um Kinder ohne Maske auszuschließen. (Artikel im Archiv)

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