Hamburger Gericht: Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal

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Die Abschiebebilanz im ersten Halbjahr des Jahres 2020 fällt negativ aus und ist auf einen Tiefstand gesunken, nur 4.616 Personen wurden in ihre Heimat zurückgeschickt, im Vorjahreszeitraum waren es noch 11.496 gewesen. Und damit entwickelt sich Deutschland allmählich zur Lachnummer bei Abschiebungen, im Gegensatz zur Willkommenskultur, hapert es mit der Abreisekultur, immer mehr Hürden werden auferlegt, um die Abschiebungen zu erschweren bzw. zu verhindern.

Nun folgt ein weiteres Kapitel für Abschiebehindernisse, das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, die Abschiebepraxis aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss ist illegal, auch diese Unterkünfte unterlägen dem besonderen Schutz der Wohnung. Merke: illegale Einreise und illegaler Aufenthalt werden toleriert,  Abschiebung aufgrund abgelehntem Asylbescheid und die Durchsetzung der verhängten Ausreisepflicht ohne richterlichen Beschluss sind völlig illegal.

[…] Es ist gängige Praxis – nicht nur in Hamburg: Mitten in der Nacht werden Flüchtlinge aus ihren Unterkünften von Beamtinnen und Beamten abgeholt und zum Flughafen gebracht – und das ohne richterlichen Beschluss. Doch Abschiebungen aus Flüchtlingsheimen ohne richterlichen Beschluss sind illegal. Das hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden. Es bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil des Verwaltungsgerichts hatte Hamburg angefochten und verlor nun auch in der Berufungsinstanz.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass auch eine Flüchtlingsunterkunft eine Wohnung sei. Diese stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wollen Beamte Menschen aus ihrer Wohnung holen, ist dies rechtlich gesehen eine Durchsuchung. Dafür muss nach Artikel 13 des Grundgesetzes ein richterlicher Beschluss vorliegen. […] Quelle: ndr.de

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