Gottfried Curio: Skandalöse EuGH-Urteile!

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1. Zum heutigen Urteil des EuGH, wonach Asylbewerber, die wegen eines in einem anderen EU-Land bereits bewilligten Asylantrags abgelehnt werden, dennoch persönlich angehört werden müssen, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio:

„Das Urteil des EuGH zum Asylverfahren hat zur Folge, dass Deutschland illegale Einwanderer noch schwerer loswird – und nun sogar dann, wenn sie bereits in einem anderen Land als Asylbewerber anerkannt sind und dennoch nach Deutschland weitermigrieren – Deutschland, das bekannt und beliebt ist für sein großzügiges Sozialsystem. Diese andernorts bereits anerkannten Asylbewerber sollen nun nicht mehr einfach in die Erstaufnahmeländer zurückgeschoben werden, sondern persönlich angehört werden, wo sie dann – unterstützt von der Anti-Abschiebungs-Lobby – darlegen dürfen, wie unmenschlich sie in dem Erstzutrittsland behandelt würden.

Es gelte nämlich auszuschließen, dass der Betroffene in dem anderen Land ‚ernsthaft Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung‘ im Sinne der EU-Grundrechtecharta ausgesetzt zu sein. Selbst Standards im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens nach zuvor erfolgter Abschiebung seien laut EuGH zwischen EU-Staaten nicht zu erfüllen. Das EuGH stellt damit die Garantie in Abrede, dass seine Mitgliedsstaaten ordnungsgemäße Asylverfahren vollziehen und sich an die EU-Grundrechtecharta halten – es bestreitet also, dass sein Geltungsbereich ein Raum des Rechts ist.

Zudem entsteht das Fehlanreizsystem, für möglichst schlechte Unterbringungsmöglichkeiten (trotz dafür erfolgten EU-Subventionen) zu sorgen, um per Binnenmigration die Asylfolgen dann anderen EU-Staaten aufzubürden: Der bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Asylbewerber erhält hierzulande noch einmal Sonderrechte. Es steht zu erwarten, dass dieses Urteil zu einer höheren Binnenmigration innerhalb Europas führen wird, da sich Migranten, die bereits in einem anderen Land anerkannt wurden, nun Hoffnungen machen können, doch noch ins Sozialparadies Deutschland zu gelangen. Das Urteil kommt de facto einer Aussetzung von Dublin III gleich, das eine Vorbedingung für geordnete Verhältnisse im Schengenraum ist. Deutschland muss seine Grenzen schützen und endlich illegale Zuwanderer direkt an der Grenze abweisen, um so den Migrationsdruck nach ganz Europa zu senken.“

2. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kinder von Asylbewerbern, die im Laufe eines Verfahrens zur Familienzusammenführung volljährig werden, in Bezug auf den Familiennachzug weiterhin als minderjährig gelten. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Gottfried Curio, erklärt dazu:

„Der EuGH will nun auch Familiennachzug für Erwachsene. Hier wird ein durch Familiennachführungsantrag erhobener Anspruch von Asylanten über die Tatsache gestellt, dass der Zweck der Unterstützung Minderjähriger nicht mehr gegeben ist. Nach ständiger nationaler Rechtsprechung muss das Rechtsschutzinteresse zum Zeitpunkt der Klageerhebung vorhanden sein und während des gesamten Verfahrens fortbestehen. Dies ist bei erwachsenen Kindern offensichtlich nicht der Fall. Einerseits gelten die Leute als so gefährdet, dass sie Asylrecht erhalten, andererseits lassen sie ihre Kinder zurück – das zeigt: Die Familienzusammenführung sollte vorzugsweise in sicheren Bereichen der Heimatregion erfolgen.“

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