Gottfried Curio: Neue Angriffe auf die Meinungsfreiheit!

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[Karikatur „Der Denker-Club“ von 1819, dem Jahr der Karlsbader Beschlüsse: „Wichtige Frage, welche in heutiger Sitzung bedacht wird. Wie lange möchte uns das Denken wohl noch erhalten bleiben?“]

Bei Verabschiedung des UN-Migrationspaktes – mit bewusster Täuschungsabsicht in der Grauzone zwischen völkerrechtlichem Vertrag und Strategiepapier gehalten – wurde noch hoch und heilig versichert, dieser habe keine rechtlich bindende Wirkung und schränke auch nicht die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit ein.

Nun aber (18. Juni) veröffentlichte UN-Generalsekretär Guterres einen „UN-Strategie- und Aktionsplan gegen Hassrede“, der den Migrationspakt flankieren und Kritik mundtot machen soll. Ziel dieses Aktionsplanes sei „jene zu identifizieren, die Hassrede verbreiten, und jene, die ihr am besten entgegentreten können“. Damit wolle man die UN „befähigen, effektiv den Auswirkungen von Hassrede auf die Gesellschaft zu begegnen“; das schließe ein die Organisation von Druck auf traditionelle und soziale Medien, Lobbytätigkeit und Entwicklung von Sprachrichtlinien, um „hate speech“ entgegenzutreten. „Dabei wird Hass definiert als jede Art von Kommunikation, die pejorative und diskriminatorische Sprache benutzt bezogen auf eine Person oder Gruppe nach einem Identifikationsfaktor.“ Diese Definition lässt unbegrenzt Interpretationsspielraum zu für Einschränkungen der Meinungsfreiheit: Probleme dürfen nicht mehr beim Namen genannt werden, und politische Kritik soll so bereits im Keim erstickt werden.

Die üblichen blumigen Worte „Respekt für Menschenwürde, gegen Diskriminierung basierend auf Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion“ verdecken nur mühsam die eigentliche Stoßrichtung: während auf der einen Seite etwa „anti-muslimischer Hass“ direkt verurteilt wird – wird auf der anderen Seite gelangweilt konstatiert: „An manchen Orten werden christliche Gemeinden angegriffen.“ Reale massive Menschenrechtsverletzungen, im Großteil der muslimischen Welt Gesetzeslage, fallen unter den Tisch – während in Europa mit der Lupe nach Mikroaggressionen in Meinungsäußerungen gesucht werden soll. Die Scharia als Einschränkung von Menschenrechten wird nicht problematisiert – aber Kritik an ihr als antimuslimischer Haß qualifiziert. Wesentlicher Initiator der Initiative ist übrigens das Menschenrechtsmusterland Pakistan.

Wie die tatsächliche Verbreitung von Hass unter dem Vorwand der Bekämpfung von Hass sich gestaltet, wie die Zerstörung der demokratischen Freiheit unter dem Vorwand ihres Schutzes aussieht – das ließ sich in den vorgestrigen Tagesthemen beobachten, als sich die Rundfunkzwangsgebühren in Gestalt eines Kommentars von Georg Restle materialisierten: Restle fordert, die AfD als rechtsextremistisch einzustufen. So wird der Bruch des Rundfunkstaatsvertrages durch Unterrepräsentierung der AfD einerseits (etwa bei talk-shows) und propagandistischer Agitation gegen die AfD andrerseits zur aufrechten demokratischen Großtat verklärt.

Und die schrillen Töne der Medien spiegeln sich in der Nervosität der Regierungsparteien: Die SPD will den Rufer in ihrer Werte-Wüste, will Thilo Sarazin aus der Partei werfen – und das für seine rational vorgetragene Sachkritik, mit der nie eine argumentative Auseinandersetzung begonnen wurde. Die Inquisition macht aber nicht an der Parteigrenze halt: der für seine subtilen Betrachtungen im Bundestagsplenum bekannte Johannes Kahrs fordert Willkürjustiz gegen die AfD und ihre Anhänger: „AfD verbieten, dann AfD-Mitglieder aus dem Beamtenverhältnis entlassen“. Macht er sich Hoffnung auf eine Weiterbeschäftigung beim Verfassungsschutz?

Auch bei der CDU ersetzen Unterstellung und Diffamierung Anstand und Inhalt. In einer Entschließung des Präsidiums und des Bundesvorstands der CDU heißt es: „Wer die AfD unterstützt, muss wissen, dass er damit bewusst auch rechtsradikalen Hass und Hetze, extreme Polarisierung und persönliche Diffamierungen in Kauf nimmt.“

Für ihren Ansehensverlust im bürgerlichen Lager hat die CDU als Heilmittel aber nicht etwa bessere Politik vorgesehen, sondern die Diffamierung des politischen Konkurrenten. Unter diffusen Klammerkategorien wie ‚Ablehner der Merkel-Migrationspolitik‘ soll, wer rechts von Grün-Merkel steht, inkriminiert werden. Um sich dafür zu qualifizieren, reicht es, wenn man die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und zur rechtlichen Lage im Asyl- und Einwanderungsrecht einfordert. Nach Jahrzehnten des Meinungskartells der Altparteien ist man dort irritiert, erinnert zu werden, dass es nicht Aufgabe der Opposition ist, die Regierungspolitik schönzureden, weil sonst jemand womöglich eine schlechte Meinung von der Regierung bekommen könnte. Wesentlicher Bestandteil einer Demokratie, die diesen Namen verdient, ist vielmehr, politischer Kritik – unter Wahrung der Meinungsfreiheit – im Parlament eine Stimme zu geben.

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